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Bekanntermaßen darf man in Deutschland nicht so ohne weiteres Dinge ins Netz stellen. Gerade in diesem Bereich ist es ein schmaler Grad auf dem man wandelt. Die Täter kennen alle Tricks und treten nicht selten auch die Flucht nach vorn an.
Im Klartext , Gegendarstellungen , massive Verunglimpfungen und Drohungen gegen die schon Geschädigten und sogar juristische Mittel werden hier eingesetzt. Diese können dann in Form von Unterlassungsklagen, Strafanzeigen uns ähnlichem folgen.
Um sich diesen Repressalien zu entziehen, ist es wichtig, das nur tatsächliche und nachweisbare Fakten benannt werden. Anwendbar sind hier die §§ 185, 186 und 187, in denen es um Verleumdung, Üble Nachrede und Beleidigung geht. Diese sind nur dann zu entkräften, wenn die veröffentlichten Dinge klare und nachweisbare Fakten sind. Spekulationen und Vermutungen sind also genau die Ansatzpunkte, auf die die Täter nur warten, um juristisch vorzugehen.
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